1. Der Mieter verpflichtet sich, den Saunaanhänger ordnungs- und sinnmäßig zu verwenden.
2. Für eine anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich.
3. In der Sauna besteht Rauchverbot.
4. Die Übergabe des Saunaanhängers an Dritte ist nicht gestattet.
5. Die Nutzung des Saunaanhängers erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Es dürfen
maximal 4 Personen gleichzeitig in der Sauna sein.
6. Die Sauna darf nur mit nachfolgendem Holz betrieben werden: Buche, Eiche oder Birke
(max. 30 cm lang!)
7. Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach den definierten
Mischverhältnissen genutzt werden (30ml pro Liter Wasser)
8. Schäden aller Art, welche auf den Mietzeitraum zurückzuführen sind, werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
9. Bei Selbstabholung ist der Mieter für den fachmännischen Transport zuständig.
10. Die Raumtemperatur darf 100 Grad nicht überschreiten. Sollte dies passieren, bitte
umgehend die Tür öffnen und die Maximaltemperatur anpassen.
11. Die Sauna darf während des Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein.
12. Der Mieter ist dazu verpflichtet die Sauna in einem sauberen Zustand (ohne Asche im Ofen)
zurückzugeben. Ein Mehraufwand bei der Desinfektion und Reinigung wird dem Mieter in
Rechnung gestellt.
13. Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen oder Latschen betreten werden.
14. Grundsaunaregeln sind einzuhalten (siehe Zusatzblatt „Sauna-Regeln“).
15. Nach der Nutzung muss die Saune gelüftet werden, bis die Glut komplett abgebrannt ist.